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   BVerwG, 04.08.2000 - 7 B 43.00   

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https://dejure.org/2000,9992
BVerwG, 04.08.2000 - 7 B 43.00 (https://dejure.org/2000,9992)
BVerwG, Entscheidung vom 04.08.2000 - 7 B 43.00 (https://dejure.org/2000,9992)
BVerwG, Entscheidung vom 04. August 2000 - 7 B 43.00 (https://dejure.org/2000,9992)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung des Revisionsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Rückübertragung von Grundstücken, die nach DDR-Recht enteignet wurden - Schädigenden Maßnahmen im Sinne des Vermögensgesetzes - Ungleichbehandlung bei der Enteignung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 01.03.1999 - 7 B 23.99
    Auszug aus BVerwG, 04.08.2000 - 7 B 43.00
    Die Anordnung der vorläufigen Verwaltung nach § 6 der Verordnung vom 17. Juli 1952 gehört hingegen zu den Fällen staatlicher Verwaltung im Sinne des § 1 Abs. 4 VermG (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. März 1999 - BVerwG 7 B 23.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 1).

    Ist die Enteignung hingegen nicht als Schädigungsmaßnahme im Sinne des § 1 VermG zu qualifizieren, bleibt es bei der durch sie geschaffenen Rechtslage (BVerwG, Beschluss vom 1. März 1999 - BVerwG 7 B 23.99 - a.a.O.).

  • BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 51.94

    Offene Vermögensfragen: Aufklärungspflicht hinsichtlich diskriminierender

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2000 - 7 B 43.00
    Denn es kommt gerade darauf an, ob die nach außen aufrechterhaltenen gesetzlichen Bestimmungen durch unveröffentlichte diskriminierende Anweisungen intern abgeändert und damit teilweise außer Kraft gesetzt worden sind (BVerwG, Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 51.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 61).
  • BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 57.96

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2000 - 7 B 43.00
    Der Schädigungstatbestand der Veräußerung durch den staatlichen Verwalter ist mithin nicht erfüllt, wenn dieser ein Grundstück in das Eigentum des Volkes verkauft hat, um einer drohenden Enteignung zuvor zu kommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 114, zu einer drohenden Enteignung nach § 10 Abs. 1 des Verteidigungsgesetzes der DDR; ferner Urteil vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 71.96 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 15).
  • BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 71.96

    Feststellung der Berechtigung; selbständige Teilentscheidung;

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2000 - 7 B 43.00
    Der Schädigungstatbestand der Veräußerung durch den staatlichen Verwalter ist mithin nicht erfüllt, wenn dieser ein Grundstück in das Eigentum des Volkes verkauft hat, um einer drohenden Enteignung zuvor zu kommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 114, zu einer drohenden Enteignung nach § 10 Abs. 1 des Verteidigungsgesetzes der DDR; ferner Urteil vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 71.96 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 15).
  • BVerwG, 20.03.2001 - 8 B 19.01

    Prozessordnungsgemäße Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz - Annahme

    Das Bundesverwaltungsgericht hat ferner wiederholt entschieden, dass selbst die Veräußerung eines Grundstücks durch einen staatlichen Verwalter im Sinne von § 1 Abs. 4 VermG keinen Schädigungstatbestand gemäß § 1 VermG erfüllt, wenn die Veräußerung der Abwendung einer drohenden Enteignung diente (vgl. Beschlüsse vom 9. August 2000 - BVerwG 8 B 110.00 - VIZ 2001, 99, vom 4. August 2000 - BVerwG 7 B 43.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 10, S. 22 und vom 21. Dezember 1999 - BVerwG 7 B 202.99 - n.v.; Urteile vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 114 S. 349 und vom 18. November 1997 - BVerwG 7 C 65.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 130).

    Es liegt auf der Hand, dass die gleichen Maßstäbe erst recht gelten, wenn der Eigentumsverlust durch die Inanspruchnahme nach dem Aufbaugesetz ohne aktive Mitwirkung des Abwesenheitspflegers vollzogen wurde (vgl. Beschluss vom 4. August 2000, a.a.O.).

  • BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 6.00

    Unternehmensbegriff; landwirtschaftlicher Betrieb als Unternehmen; Stilllegung

    Der staatliche Verwalter muss sich gewissermaßen des Eigentums bemächtigt haben, um es an einen Dritten zu übertragen (Urteil vom 26. Juni 1997, a.a.O.; Beschluss vom 4. August 2000 - BVerwG 7 B 43.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 10 Seite 22 ; Beschluss vom 9. August 2000 - BVerwG 8 B 110.00 - BA. Seite 3).
  • BVerwG, 27.03.2009 - 8 B 74.08

    Weiterbetreiben und Herunterwirtschaften eines Unternehmens durch einen staatlich

    So hat etwa das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 4. August 2000 BVerwG 7 B 43.00 Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 10) ausgeführt:.
  • BVerwG, 07.03.2001 - 8 B 36.01

    Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs - Beiziehung von Akten des

    Der staatliche Verwalter muss sich gewissermaßen des Eigentums bemächtigt haben, um es an einen Dritten zu übertragen (Urteil vom 26. Juni 1997, a.a.O.; Beschluss vom 4. August 2000 - BVerwG 7 B 43.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 10 S. 22 ; Beschluss vom 9. August 2000 - BVerwG 8 B 110.00 - S. 3 des amtlichen Abdrucks).
  • VG Berlin, 16.02.2012 - 29 K 21.09

    Rückübertragung von Grundstücken in der ehemaligen DDR

    Daran fehlt es, wenn die Veräußerung nur dazu diente, einer Enteignung zuvorzukommen (BVerwG a.a.O. Rdnr. 15 ff. zur möglichen Enteignung von Mauergrundstücken nach dem Verteidigungsgesetz der DDR; Urteil vom 18. November 1997 - 7 C 65.96 -, Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 130 = juris Rdnr. 7 ff. zu einer möglichen Enteignung nach dem Berggesetz; Beschluss vom 4. August 2000 - 7 B 43.00 -, Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 10 = juris Rdnr. 8 zu einer möglichen Enteignung nach dem Baulandgesetz; Beschluss vom 9. August 2000 - 8 B 110.00 - VIZ 2001, 99 zu einer mögliche Enteignung nach dem Aufbaugesetz).
  • VG Berlin, 12.12.2002 - 29 A 164.98

    Schädigung i.S.d. § 1 Abs. 1c Vermögensgesetz (VermG) bei Veräußerung von bei

    Der staatliche Verwalter muss sich gewissermaßen des Eigentums bemächtigt haben, um es an einen Dritten zu übertragen (st. Rspr., Urteil vom 26. Juni 1997, a.a.O.; Beschluss vom 4. August 2000 - BVerwG 7 B 43.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 10).
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